Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 31.03.2016

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 31.03.2016

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0364/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016: Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 50 MBit für private Haushalte und 100 MBit für Unternehmen im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt werden kann.

Es sind insbesondere folgende Sachverhalte zu prüfen:

  1. Ob im Rahmen der Markterkundung ein privater Anbieter gefunden werden kann, der den Ausbau übernimmt und welche Instrumente die Stadt zur Steuerung besitzt;
  2. ob im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde des Bundesprogramms zur Förderung des Breitbandausbaus bis Ende April ein Antrag auf eine bis zu 70 %ige Förderung gestellt werden kann und
  3. ob die Stadtwerke Güstrow GmbH die benötigte Infrastruktur aufbauen und anschließend an einen privaten Betreiber vermieten kann.

Beschluss Nr.: VI/0291/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 die vom Rechnungsprüfungsausschuss und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Rödl & Partner“, geprüfte Eröffnungsbilanz der Barlachstadt Güstrow und die Eröffnungsbilanzen des städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“, „Altstadt“ und „Schweriner Vorstadt“ zum 01.01.2012 i. d. Fassung vom 18.12.2015 festzustellen.

 

Beschluss Nr.: VI/0303/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Anschlussgleis Nordwest im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Baugesetzbuch) einzuleiten.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Ziel der 1. Änderung ist die Regelung der Zulässigkeit von Freiflächenphotovoltaikanlagen.

 

Beschluss Nr.: VI/0304/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016, die Beschlüsse-Nr.

- 488 – 14/96 vom 25.01.1996 (Aufstellungsbeschluss),

- 943 – 27/97 vom 12.06.1997 (Abwägungsbeschluss),

- 944 – 27/97 vom 12.06.1997 (Durchführungsvertrag) und

- 945 – 27/97 vom 12.06.1997 (Satzungsbeschluss)

des Aufstellungsverfahrens des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 14 – Anlagen Reitverein Güstrow e. V., aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: VI/0308/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 die Teilung des Bebauungsplans Nr. 77 – Altstadt in die Teilbereiche

- A       Stahlhof                      und

- B       Paradiesweg

sowie die Fortführung der Planungen als getrennte Bebauungsplanverfahren.

Die Gebietsabgrenzung der Teilbereiche ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.

Dabei werden die Gebietsgrenzen an die neuen Erforderlichkeiten angepasst.

 

Beschluss Nr.: VI/0319/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016, von den Festsetzungen der Rahmenplanfortschreibung und dem Integrierten Handlungskonzept (Stand Dezember 2011) für den Bereich Flethstaken 3, 4 und Schnoienstraße 25 unter Zugrundelegung des Baulückenkatasters abzuweichen und einer Nutzung der Flächen als Stellplatzanlage zuzustimmen.

 

Beschluss Nr.: VI/0358/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 die Annahme einer Schenkung eines Spielgerätes im Wert von 6.363,05 € von der Wohnungsgesellschaft Güstrow GmbH für den Spielplatz an der Ahornpromenade.

 

Beschluss Nr.: VI/0359/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 die Annahme einer Schenkung in Form eines Spielgerätes im Wert von 4.325,30 € von der Stadtwerke Güstrow GmbH für den Spielplatz an der Ahornpromenade.

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Beschluss Nr.: VI/0307/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Teilmodernisierung des Gebäudes Burgstraße 6 auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages.

 

Beschluss Nr.: VI/0324/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59. Flurstück 130 mit einer Grundstücksgröße von 432 m² zum Höchstgebot. Das Höchstgebot muss jedoch mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen. Der aktuelle Verkehrswert ist durch ein entsprechendes Gutachten auf Kosten des Erwerbers zu ermitteln.

Der Verkauf soll bis zum 30.09.2016 öffentlich und überregional ausgeschrieben werden.

Die Ausschreibung soll nachfolgendes festgeschrieben werden:

- Der Verkauf soll mit einer Sanierungsbindung erfolgen.  Es liegen bereits Planungsunterlagen und eine Baugenehmigung für die Maßnahme vor, welche vom Erwerber freiwillig genutzt werden können. Die der Stadt entstandenen Kosten für den Erwerb der Planungsunterlagen in Höhe von 48.960 € sind im Falle der Nutzung  vom Erwerber zu erstatten. Die Sanierung ist innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages abzuschließen.

 

- Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Finanzierungskonzept, ein Finanzierungsnachweis der Bank und ein Bauzeitenplan und bei Nutzung eigener Planungen ein Nutzungs- und Sanierungskonzept.

 

 - Den Einsatz von Städtebaufördermittel in Höhe von max. 50 % der förderfähigen Kosten als Pauschalförderung für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme an dem Objekt Gleviner Straße 1. Die Fördermittel sollen als Zuschuss ausgereicht werden. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstituts.

Die Vergabeentscheidung mit dem Beschluss für die Förderung ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0343/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 die Vergabe der Bauleistung für das Los 1 – Straßenbau.

Der Einsatz der Städtebaufördermittel sowie die Höhe der Eigenanteile der Barlachstadt Güstrow steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Testierung durch das Landesförderinstitut nach Prüfung der Gesamtmaßnahmenabrechnung der Schnoienstraße 2. BA.

 

Beschluss Nr.: VI/0346/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 die Vergabe der Bauleistungen Städtebauliche Sanierungsmaßnahme “Schweriner Vorstadt“ Güstrow, Neugestaltung Kösterstraße gemäß Vergabevorschlag.

 

Beschluss Nr.: VI/0349/16

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 31.03.2016 die Vergabe der Bauleistung für das Los 3 – Straßenbau – für das Bauvorhaben Philipp-Brandin-Straße.